Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wasserleitungsverband.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.
Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Nicht alle Bilder und Bedienelemente haben einen sinnvollen Alternativtext (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
- Die eingebundenen Videos haben keine Untertitel (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)).
- Einige Links und Bedienelemente (z.B. in der Navigation) haben einen unzureichenden Kontrastwert (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum und 1.4.11 Nicht-Text Elemente Kontrast).
- Drow Down Menüs sind nicht sinnvoll tastaturbedienbar (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit).
- Skip-Links sind derzeit nur auf der Startseite vorhanden (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 Blöcke umgehen).
- Der Datenschutzdialog ist nicht modal umgesetzt, weshalb die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt ist (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
- Das Fokus-Styling ist bei einigen wenigen Bedienelementen nicht ausreichend (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
- Die Fehlererkennung im Sammelformular ist nicht optimal umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.1 Fehlererkennung).
Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
- Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet). Die Videos können als Zusatzcontent gewertet werden, weil es die vermittelte Information grundsätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
- PDFs von Pressemeldungen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Auf der Website werden Dokumente (PDF- und Office-Dokumente) zum Download angeboten, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.5.2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Dezember 2020.
Überprüft wurden:
- Startseite
https://www.wasserleitungsverband.at
- Artikel-Seite
https://www.wasserleitungsverband.at/no_cache/aktuelles/aktuelles/aktuelles/trinkwasserversorgung-im-nord-burgenland-gesichert.html
- Video FAQ
https://www.wasserleitungsverband.at/verband/video-faqs.html
- Sammelformular
https://www.wasserleitungsverband.at/service-infos/online-formulare/sammelformular.html
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.wasserleitungsverband.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
Eisenstadt Ruster Straße 74
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0) 2682/609-0
Fax.: +43 (0) 2682/609-276
E-Mail: post(AT)wasserleitungsverband.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren