Abrechnungsinformationen
Sigleß
Die Ablesung Ihrer Anlage bzw. des dort eingebauten Messgerätes erfolgt jeweils im Monat Mai
Die Verrechnung der Wassergebühr erfolgt in Form von vierteljährlichen Akontozahlungen mit den Fälligkeiten
28. Juli, 28. Oktober, 28. Jänner im Folgejahr, 28. April im Folgejahr
und einer Jahresabrechnung im Juli jeden Jahres.
Falls Sie Kontoinhaber bei einem Geldinstitut sind, haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen Einziehungsauftrag der Sorge einer termingerechten Einzahlung zu entledigen.
Einverständniserklärung Lastschriftverfahren »Sollten Sie uns zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bereits einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, erfolgt die Abbuchung von Ihrem Bankkonto automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin